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Ablassen von Teichen

Teiche müssen in der Regel abgelassen werden:

  • beim Instandsetzen,
  • beim Entschlämmen,
  • beim Abfischen sowie
  • zur Kontrolle des Fischbesatzes.

 

Unsere Hinweise für Sie

  • Da viele Teiche Amphibienlaichgewässer sind, sollten sie erst dann abgelassen werden, wenn die meisten Amphibienarten das Laichgewässer verlassen haben.
  • Der günstigste Zeitpunkt liegt frühestens etwa ab Mitte August, besser gegen Ende September/Anfang Oktober des Jahres.
  • Der Ablasstermin sollte vorher mit uns abgestimmt werden. Bitte kontaktieren Sie uns!
  • Damit abgelassene Teiche fürs Zuwandern der Amphibien im Frühjahr wieder über ausreichend Wasser verfügen, müssen diese bis Ende Januar/Mitte Februar bespannt werden.

 

Kontakt

Ihre Ansprechpartner für den Raum:

Altkreis Auerbach | Altkreis Reichenbach

Altkreis Klingenthal

Frau Katja Scheuer-Frommelt

Geschäftsbereich II |Amt für Umwelt |Sachgebiet Naturschutz
Sachbearbeiterin Schutzgebiete Arten- u.Biotop-schutz/Eingriffe

Bahnhofstr. 42– 48
08523 Plauen

Altkreis Oelsnitz

Altkreis Plauen

Stadt Plauen

Herr Thomas Hallfarth

Geschäftsbereich II | Amt für Umwelt | Sachgebiet Naturschutz
Sachbearbeiter Schutzgebiete u. Handelsrelevanter Artenschutz

Bahnhofstr. 42 – 48
08523 Plauen