Natur & Landschaft in Balance
Der Zustand von Natur und Landschaft soll sich im Falle von Eingriffen, wie beispielsweise bei Baumaßnahmen im Bereich Infrastruktur oder beim Bergbau, nicht verschlechtern. Sind Beeinträchtigungen jedoch unvermeidbar, müssen geeignete Naturschutzmaßnahmen getroffen werden, die jene Eingriffe in Natur und Landschaft vor Ort oder an anderer Stelle ausgleichen (kompensieren).
Möchten Sie als Flächeneigentümer aktiv Naturschutz betreiben? Oder sind Sie als Bauherr oder Investor zu solchem Ausgleich verpflichtet? In beiden Fällen kann für Sie das sogenannte Ökokonto von Interesse sein!
Ökokonto
Auf dem elektronisch geführten Ökokonto registrieren und bewerten wir als Untere Naturschutzbehörde Maßnahmen, die freiwillig und gezielt zur Verbesserung von Natur und Landschaft vorgenommen wurden (zum Beispiel ein neu angelegter Teich).
Das kann durch den jeweiligen Eigentümer oder Nutzer (beispielsweise land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, Verbände, Kommunen, Privatpersonen) geschehen. Auch vorsorglich durch Bauherren oder Investoren selbst.
Der ökologische Wert der Maßnahme wird über ein Punktesystem festgelegt und dem Ökokonto gutgeschrieben. Als zum Ausgleich verpflichteter Bauherr oder Investor können Sie dann bei uns über das Ökokonto geeignete bereits vorgenommene Maßnahmen suchen, die durch Anerkennen und Anrechnen der jeweils zugeordneten Punkte als Kompensationsmaßnahme für Ihren Eingriff in Frage kämen.
Kompensationsflächenkataster
Welchen ökologischen Wert die Kompensationsmaßnahme haben muss, welche Punktzahl vom Ökokonto also 'abzuheben' ist, erfahren Sie bei uns.
Als Untere Naturschutzbehörde führen wir dazu das Kompensationsflächenkataster. Wir prüfen, bewerten und genehmigen gegebenenfalls Ihre Ausgleichsmaßnahme.
Der anrechnungsfähige Wert aus dem Ökokonto ergibt sich dabei aus der entsprechenden Handlungsempfehlung des Freistaats Sachsen.
Was darf auf's Ökokonto?
Flächen und Maßnahmen sind für das Ökokonto geeignet, wenn auf ihnen und durch sie die auf Wasser, Boden, Klima, Arten oder Biotope bezogene Funktion des Naturhaushaltes oder die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes erheblich oder nachhaltig aufgewertet werden kann.
Registriert werden:
- Maßnahmebezeichnung zur Verbesserung des Zustandes von Natur und Landschaft
- Fläche
- Ort
- Bewertete Punktzahl
Was steht im Kompensationsflächenkataster?
Im Kompensationsflächenkataster (§ 11 Abs. 2 SächsNatSchG) erfasst die Untere Naturschutzbehörde:
- Festgesetzte Kompensationsmaßnahmen
- Betroffenes Objekt
- Die jeweils erforderliche Ökokonto-Punktzahl zum Ausgleich des Eingriffs
- Flächen, auf denen solche Maßnahmen durchgeführt wurden (aus dem Ökokonto)
- Flächen, die für die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen geeignet sind
- Flächeneigentümer/-inhaber
- Bauherr/Investor
Rechtsgrundlagen
Sächsische Ökokonto-Verordnung
Ökokonto und Kompensationsflächenkataster | Sächsisches Naturschutzgesetz
Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen
Formular
Antrag zum Durchführen einer Ökokontomaßnahme
Kontakt
Ihre Ansprechpartner für den Raum:
Altkreis Auerbach
Sachbearbeiter Fach Schutzgebiete, Natura 2000
Bahnhofstr. 42 - 48
08523 Plauen
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Sachbearbeiter Arten- und Biotopschutz / Eingriffe außerhalb von Schutzgebieten
Bahnhofstr. 42 - 48
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Altkreis Klingenthal
Sachbearbeiter Fach Schutzgebiete, Natura 2000
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Altkreis Oelsnitz
Sachbearbeiter Fach Schutzgebiete, Natura 2000
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Altkreis Plauen
Sachbearbeiter Fach Schutzgebiete, Natura 2000
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Sachbearbeiterin Arten- und Biotopschutz / Eingriffe außerhalb von Schutzgebieten
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Altkreis Reichenbach
Sachbearbeiter Fach Schutzgebiete, Natura 2000
Bahnhofstr. 42 - 48
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Sachbearbeiter Arten- und Biotopschutz / Eingriffe außerhalb von Schutzgebieten
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Stadt Plauen
Sachbearbeiterin Arten- und Biotopschutz / Eingriffe außerhalb von Schutzgebieten
Bahnhofstr. 42 - 48
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