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Landschaftspflege

Fördervorhaben im Naturschutz für die Untere Naturschutzbehörde

Komplexes Fachgutachten als Grundlage zur Rechtsanpassung/Neufestsetzung des Landschaftsschutzgebietes "Oberes Vogtland" über die Richtlinie NE/2014, B.1, Naturschutzfachplanungen

Das Fachgutachtgen dient als Grundlage zur Rechtsanpassung und Neufestsetzung des aus DDR-Recht übergeleiteten Landschaftsschutzgebietes „Oberes Vogtland“ (Beschluss des Rates des Bezirkes Karl-Marx-Stadt Nr. 165/68 vom 12.07.1968).

Es werden die Schutzzweckbestimmungen gemäß § 26 Abs. 1 BNatSchG begründet.

Diese basieren zum einen auf dem besonderen Schutzerfordernis zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes inklusive des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten und zum anderen aus der besonderen kulturhistorischen Nutzungsgeschichte und landschaftlichen Ausstattung.  

Pflege von Schutzgebieten und Biotopflächen

Die Untere Naturschutzbehörde des Vogtlandkreises ist kontinuierlich auch um die Pflege von Schutzgebieten und Biotopflächen bemüht.

Auf circa 1,6 ha werden jedes Jahr im Spätsommer wertvolle Feucht- und Nasswiesen gemäht. Auch wird das Mähgut anschließend beräumt. Unterstützt werden diese Arbeiten durch Zuwendungen des Freistaates Sachsen aus EU-Mitteln:

  • Förderung Richlinie Naturschutz

  • Fördervorhaben im Naturschutz

Mit der Umsetzung des Vorhabens 'GL.2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis' kann ein Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung von gefährdeten, wertvollen Grünland-FFH-Lebensraum- und Biotoptypen sowie Habitaten spezifischer schutzbedürftiger Arten auf den geförderten Flächen geleistet werden.