Baum- und Gehölzschutz
Der Verbotszeitraum für Gehölzschnitt- und Baumfällarbeiten rückt näher.
Aktuell häufen sich die Anfragen zu Baumfällungen bzw. grundhaften Gehölzschnittarbeiten. Der alljährliche Verbotszeitraum für solche Arbeiten beginnt am 01. März und endet am 30. September.
Alle notwendigen Regelungen und was es zu beachten gilt sind unter folgendem Link zusammengestellt.