Grünes Band Sachsen wird Nationales Naturmonument
29.04.2026, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
"Der Freistaat Sachsen hat den sächsischen Abschnitt des ehemals innerdeutschen Grenzstreifens als Nationales Naturmonument ausgewiesen. Die entsprechende Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft wurde im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt am 30. April 2026 in Kraft. Damit wird auf einer Länge von 42 Kilometer der zusammenhängende Abschnitt des Grünen Bandes in Sachsen auf einer Fläche von 760,8 Hektar einheitlich geschützt. Als Nationale Naturmonumente werden Gebiete festgesetzt, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Die Verwaltung sowie das Management für das Schutzgebiet wird dem Vogtlandkreis in seiner Funktion als untere Naturschutzbehörde und als untere Denkmalschutzbehörde übertragen. Der Landkreis ist damit zuständig für die Erhaltung und Entwicklung dieses Schutzgebietes. ..."
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