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Beim Fordern von naturschützenden Ausgleichsmaßnahmen

Und wenn die Voruntersuchungen (beispielsweise FFH-Prüfungen, Fledermausgutachten) keine schädlichen Umweltauswirkungen bescheinigen? Auch dann kann der Genehmigungsbescheid doch gewisse Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in den Naturhaushalt festlegen. Die ehrenamtlichen Experten können

  • Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen bringen (zeitweise Anlagenabschaltung bei Vogelzug, Ablenkungsfütterung, Anlegen von Brachflächen oder ähnliches),
  • Ausgleichsmaßnahmen begleiten.