Beim Fordern von naturschützenden Ausgleichsmaßnahmen
Und wenn die Voruntersuchungen (beispielsweise FFH-Prüfungen, Fledermausgutachten) keine schädlichen Umweltauswirkungen bescheinigen? Auch dann kann der Genehmigungsbescheid doch gewisse Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in den Naturhaushalt festlegen. Die ehrenamtlichen Experten können
- Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen bringen (zeitweise Anlagenabschaltung bei Vogelzug, Ablenkungsfütterung, Anlegen von Brachflächen oder ähnliches),
- Ausgleichsmaßnahmen begleiten.