Recht & Gesetz
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tierwelt in Deutschland ist Staatsziel und als solches seit 1994 in Artikel 20a des Grundgesetzes festgeschrieben. Zahlreiche spezifische Gesetze, Verordnungen und Richtlinien regeln die alltägliche Naturschutzpraxis auf Europa-, Bundes- und Länderebene und helfen, dieses Ziel umzusetzen.
Zur Unterstützung der Behörde in ihrer Naturschutzfunktion sollen die Unteren Naturschutzbehörden geeignete sachkundige Personen zu ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten und Naturschutzhelfern für die Dauer von fünf Jahren bestellen. Das regelt § 43 Sächsisches Naturschutzgesetz vom 06.06.2013 i. V. m. mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für den Naturschutzdienst (Naturschutzdienstverordnung).
In Sachen Naturschutz gilt eine Fülle gesetzlicher Regelwerke. Bitte klicken Sie hier:
Naturschutzrecht-Umweltinformationssystem (International-Europa-Deutschland)
Umweltgesetze der Bundesrepublik Deutschland (Bundesumweltministerium)
Umweltgesetze der Bundesrepublik Deutschland (Bundesjustizministerium)
Umweltgesetze des Freistaates Sachsen (revosax)
Aufgrund der Vielfalt gesetzlicher Regelungen und der Vielschichtigkeit naturschutzrelevanter Sachverhalte ist es im Zweifelsfall immer ratsam, die entsprechenden Fachleute bzw. Experten zu konsultieren. Bitte rufen Sie uns an!