Voraussetzung für Fördermittel der Heinz Sielmann Stiftung
- Positiver Bescheid des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie über den Erhalt staatlicher Förderung für Wolfspräventionsmaßnahmen.
- Mit dem Bescheid wird der Nutztierhalter über die Möglichkeit der zusätzlichen Sielmann - Stiftung- Fördermittel informiert.
- Der beigefügte Antrag muss per Post an folgende Adresse gesandt werden:
Telefon: 03504 629 660
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