Erstellung von Gutachten zu bestehenden und geplanten Flächennaturdenkmalen sowie zu einem geplanten Naturschutzgebiet
Ab Mai 2023 finden innerhalb von sieben zumeist schon seit den 1980er Jahren rechtskräftig festgesetzten Flächennaturdenkmalen (FND Oberlauf des Gürther Baches, FND Orchideenwiese Raun, FND Bärenlohteiche, FND Arnikawiese Winselburg, FND Nährstoffarme Wiese am Friesenbach, FND Kalkaufschluss bei Voigtsgrün, FND Hirtenpöhl) Geländeuntersuchungen zum Vorkommen von Pflanzen und Tieren statt. Ziel dieser Geländearbeiten und deren Auswertung ist es, für jedes Untersuchungsgebiet ein Schutzwürdigkeitsgutachten zu erarbeiten. Die Gutachten sollen dazu dienen den aktuellen Bestand an Biotopen, Flora und Fauna umfassend und gründlich zu dokumentieren, um daraus eine naturschutzfachliche Grundlage für die Aufrechterhaltung des Schutzstatus zu gewinnen. Neben der Schutzwürdigkeit soll auch die Schutzbedürftigkeit der Flächen untersucht werden und es soll eine Strategie entwickelt werden, wie die Wertigkeit der jeweiligen Lebensräume erhalten oder ggf. noch optimiert werden kann.
Darüber hinaus werden noch acht weitere schützenswerte Flächen in der Stadt Plauen, der Gemeinde Weischlitz, der Stadt Treuen, der Gemeinde Grünbach, der Gemeinde Bad Brambach, der Stadt Adorf, der Stadt Klingenthal und der Stadt Markneukirchen auf ihr Vorkommen von Pflanzen und teilwiese auf bestimmte Tierartengruppen hin untersucht. Diese Flächen stellen entweder flächige Objekte dar, deren floristisches oder faunistisches Inventar nach dem bereits vorliegenden Kenntnisstand sehr wertvolle Pflanzen- oder Tierartenvorkommen erwarten lässt, oder in einem Fall beherbergen sie einen Biotopkomplex, der sowohl für den überregionalen Biotopverbund als auch für das europäischen Netz „Natura 2000“ von großer Bedeutung ist. Im erstgenannten Fall ist eine Unterschutzstellung als Flächennaturdenkmal geplant, im zweitgenannten Fall eine Ausweisung als Naturschutzgebiet.
Die Auswertungsergebnisse zu diesen Erhebungen werden dann nach Abschluss der Geländearbeiten erstellt. Bis Ende 2023 sollen dann die ausführlichen Gutachten mit Kartenmaterial vorliegen.
Diese Maßnahme wird durch den Freistaat Sachsen und die Europäische Union gefördert.