Europäisches Schutzgebietssystem NATURA 2000 - Information der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL)
über die Erhebung naturschutzfachlicher Daten auf Flächen im Vogtlandkreis
Gemäß § 48 Abs.3 Satz 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege imFreistaat Sachsen (SächsNatSchG) vom 6 Juni 2013, in Verbindung mit § 3 der Verordnungdes Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeit derNaturschutzbehörden (Zuständigkeitsverordnung Naturschutz – NatSchZuVO) vom 13.August 2013 hat die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL)die Aufgabe, Daten im Rahmen von Monitoringmaßnahmen nach den Richtlinien 92/43/EWGund 2009/147/EG zu erfassen, aufzuarbeiten den zuständigen Behörden zur Verfügung zustellen.
Auf der Grundlage des § 37 Abs. 2 SächsNatSchG sind die Bediensteten und Beauftragtender Naturschutzbehörden und Fachbehörden befugt, zur Vorbereitung und Durchführung vonMaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege während der TageszeitGrundstücke zu betreten. Ihnen ist es im Rahmen von Satz 1 auch gestattet, dortErhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermessungen undBodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte vorzunehmen. Als Tageszeit gilt dieZeit von 6:00 Uhr bis 22.00 Uhr. Grundstücke in der freien Landschaft oder im Wald könnenfür naturschutzfachliche Beobachtungen auch während der Nachtzeit betreten werden,wobei Störungen der Jagdausübung zu vermeiden sind.
Gemäß § 37 Abs.2 SächsNatSchG sind die Grundstückseigentümer und die sonstigenBerechtigten zu benachrichtigen. Da sich die Erhebungen im Rahmen des oben genanntenMonitorings auf eine Vielzahl von Grundstücken erstrecken, erfolgt die Benachrichtigung inForm einer öffentlichen Bekanntmachung.
Die BfUL führt mit eigenen Bediensteten sowie mit Beauftragten im Jahr 2025 folgendeUntersuchungen durch:
- Erhebung vogelkundlicher Daten in folgenden Vogelschutzgebieten:
- 77 – „Westerzgebirge“,
- 78 – „Elstergebirge“,
- 79 – „Elstersteilhänge nördlich Plauen“
- Weitere Informationen zu den Erhebungen:https://www.natura2000.sachsen.de/spa-monitoring-21301.html (SPA-Monitoring)
- Erhebung von Daten zu Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet 021E –„Grünes Band Sachsen / Bayern“ sowie im Bereich folgender ausgewählterMesstischblätter (TK 25): 5439 – Treuen und 5639 – Adorf /Vogtl
- Erhebung naturschutzfachlicher Daten in einem dauerflächengestützten Monitoring vonLebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie (Glattnatter, Kammmolch) sowie derVogelschutzrichtlinie (insbesondere Monitoring häufiger Brutvogelarten undWasservogelzählung).
Weitere gebietsspezifische Informationen, insbesondere zu Lage und Abgrenzung der FFHGebietesowie der Vogelschutzgebiete sind im Internet unter https://www.natura2000.sachsen.de/fauna-flora-habitat-gebiete-in-sachsen-30440.html und https://www.natura2000.sachsen.de/vogelschutzgebiete-in-sachsen-30442.html(NATURA 2000 > Umsetzung in Sachsen > Monitoring und Berichtspflichten) einsehbar. Eine Übersichtkarte und eine Tabelle mit dem Untersuchungsprogramm 2025 der BfUL zuNATURA 2000 finden Sie im Internet unter https://www.bful.sachsen.de/aktuellekartierungen-und-projekte-5198.html in der Rubrik „Aktuelle Kartierungen“. Die BfUL-Bediensteten und deren Beauftragte sind verpflichtet die Dienstausweise bzw. einentsprechendes Nachweisdokument mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.