Erstellung eines Gutachtens zum einstweilig sichergestellten Naturschutzgebiet „Sächsisches Kap“
Im Laufe der Vegetationsperiode 2025 finden innerhalb des seit Dezember 2022 einstweilig sichergestellten Naturschutzgebietes „Sächsisches Kap“ in der Gemarkung Schönberg der Gemeinde Bad Brambach Geländeuntersuchungen zur Biotopausstattung sowie zum Vorkommen von Pflanzenarten und ausgewählter Tierartengruppen statt. Ziel dieser Geländearbeiten und deren Auswertung ist es, für das einstweilig sichergestellte Naturschutzgebiet, dessen floristisches oder faunistisches Inventar nach dem bereits vorliegenden Kenntnisstand schützenswerte Pflanzen- oder Tierartenvorkommen erwarten lässt, ein Schutzwürdigkeitsgutachten zu erarbeiten.
Das Gutachten sollen dazu dienen den aktuellen Bestand an Biotopen, Flora und Fauna umfassend und gründlich zu dokumentieren, um daraus eine naturschutzfachliche Grundlage für die Aufrechterhaltung des Schutzstatus in Form einer dauerhaften Unterschutzstellung zu gewinnen. Neben der Schutzwürdigkeit soll auch die Schutzbedürftigkeit der Flächen untersucht werden und es soll eine Strategie entwickelt werden, wie die Wertigkeit der jeweiligen Lebensräume erhalten oder ggf. noch optimiert werden kann.
Die Auswertungsergebnisse zu diesen Erhebungen werden nach Abschluss der Geländearbeiten ermittelt. Im Anschluss daran soll dann das ausführliche Gutachten mit Kartenmaterial erstellt werden.
Das Vorhaben wird durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) im Rahmen des GAP-Strategieplanes für die Bundesrepublik Deutschland 2023 – 2027 finanziell unterstützt.