Artenschutz - Hinweise
Artenschutz soll die biologischen Funktionen der Umwelt sichern und besonders attraktive und seltene Arten erhalten helfen. Grundlage für die Auswahl der einzelnen geschützten Arten sind ästhetische oder ökologische Prinzipien.
Ist das Haustier meiner Wünsche, ist mein pflanzliches Kleinod geschützt oder nicht?
Als Untere Naturschutzbehörde sind wir Ihnen behilflich, was Schutzstatus und Schutz einheimischer und nicht einheimischer Arten anbelangt.
Mehr erfahren
- Arten- und Naturschutz beim Bauen und Sanieren | Formulare für Bauherren
- Ein- und Ausfuhr gefährdeter Arten | Bundesamt für Naturschutz
- Artenschutzrecht Vollzugshinweise | Bundesamt für Naturschutz
- Tierschutz weltweit: Nachrichten und Projekte | IFAW
- Warum Artenschutz und wie? | WWF World Wide Fund For Nature Deutschland
- Zollbestimmungen | Bundesministerium der Finanzen
- Artenschutz im Urlaub | Bundesministerium der Finanzen
Kontakt
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