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Wolfsschäden melden

Findet ein Tierhalter seine Nutztiere bei der täglichen Kontrolle tot oder verletzt vor und vermutet als Verursacher einen Wolf, sollte er den Schaden innerhalb von 24 Stunden melden. 

Melden Sie einen (vermeintlichen) Wolfsschaden unverzüglich, so lässt sich eine schnellstmögliche Inaugenscheinnahme mit einem Rissgutachter vereinbaren. Hierbei können unter anderem Informationen zu Herdenschutz und Schadensausgleich übergeben werden.

Kann der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden und sind durch Sie als Tierhalter alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, können Sie als Tierhalter für die gerissenen Tiere eine entsprechende Entschädigung durch den Freistaat Sachsen erhalten. 

Sicherheitsvorkehrungen

Die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen für Schafe und Ziegen sind ein mindestens 90 cm hoher Elektrozaun oder ein mindestens 120 cm hoher Festzaun mit einem festen Bodenabschluss.

Kostenlose 24-Stunden-Hotline

Tel. 0800 555 0 666 *

  • zum Melden von Rissen (incl. Anfordern der Rissbegutachtung), auffälligen Situationen, toten, verletzten Wölfen

* Für Anrufe aus dem deutschen Telefonnetz mit aktiver Rufnummernkennung, auch an Wochenenden und Feiertagen.


Diese 24-Stunden-Rufbereitschaft der Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie gewährleistet, dass Meldungen zu mutmaßlichen Rissen an Nutztieren sowie zu toten, verletzten und auffälligen Wölfen rund um die Uhr zentral für ganz Sachsen entgegengenommen werden können. 

Die Fachstelle ist seit 1. August 2019 auch für die Rissbegutachtung in Sachsen zuständig (bisher Landratsämter und Kreisfreie Städte). 

Schadensausgleich beantragen

Die Schadensausgleichzahlung muss bei der oberen Naturschutzbehörde (Landesdirektion Sachsen) beantragt werden: