Tiergehege
Tiergehege sind Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten unter bestimmten Voraussetzungen leben. Tiergehege müssen uns – als Untere Naturschutzbehörde - angezeigt werden.
Was ist ein Tiergehege?
Als Tiergehege gelten Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten dauerhaft leben, sofern
- sie außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden gehalten werden,
- sie dort während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden und
- es sich hierbei um keinen Zoo im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 42) handelt.
Wann muss ich was anzeigen?
Mindestens einen Monat im Voraus muss ich anzeigen, wenn mein Tiergehege
- errichtet (neu erbaut),
- betrieben,
- erweitert (vergrößert),
- wesentlich geändert (beispielsweise durch Hinzunehmen einer neuen Tierart oder Vergrößern der Anzahl der Tiere) wird.
Diese Anzeigepflicht existiert für alle entsprechenden Gehege, in denen wild lebende Tierarten gehalten werden sollen. Ob die Tiere artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen oder nicht, spielt hierbei keine Rolle. Die Anzeigepflicht besteht in beiden Fällen.
Welche Angaben muss ich machen?
Die Anzeige muss folgende Mindestangaben und Unterlagen enthalten:
- Name, Vorname, Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail des Gehegebetreibers
- Aktuelle Flurstückskarte mit Darstellung der Lage des Geheges und aller darin befindlichen Tierunterkünfte und anderer Gehegeanlagen (zum Beispiel Badeteiche, Stallanlagen, Unterstände).
- Zeichnungen mit Maßangaben (Länge x Breite x Höhe) zum Gehege (gesondert nach Außengehege und Innengehege, Stallungen/Badeteiche), Angaben zum Gehegezaun und zur Überdachung (Material, Bauweise, Zaunhöhe, Elektrozaun/Stromversorgung)
- Angaben zu vorhandenen Sicherheitsschleusen mit zeichnerischer Darstellung
- Angaben zu den gehaltenen Tierarten nach maximaler Anzahl (ohne Junge im laufenden Jahr) und Art mit lateinischer Bezeichnung und deutschem Namen, Alter, Geschlecht
- Beifügung von Kopien der Herkunftsnachweise bei geschützten Tierarten für die einzelnen Tiere, Angabe der Kennzeichen der Tiere (Ring-Nummer, Chip-Nummer, usw.)
- Nachweis über fachgerechte Betreuung der Tiere (zum Beispiel Befähigungsnachweise/Berufsabschlüsse der künftigen Betreuer/Pfleger)
- Kopie der Baugenehmigung (falls bereits erteilt)
Bitte beachten Sie
Diese Anzeige ersetzt nicht die darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen, wie zum Beispiel eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Genehmigung oder eine tierschutzrechtliche Genehmigung!
Kontakt
Ihre Ansprechpartner für den Raum:
Altkreis Auerbach | Altkreis Reichenbach
Sachbearbeiterin Arten- u. Biotopschutz/ Eingriffe außerhalb von Schutzgebieten
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Sachbearbeiter Schutzgebiete Arten- u.Biotop-schutz/Eingriffe
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Altkreis Klingenthal
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Altkreis Oelsnitz
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Altkreis Plauen
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Stadt Plauen
Sachbearbeiter Schutzgebiete u. Handelsrelevanter Artenschutz
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