Fördergeld für Hecken und Gehölze
Bereits seit Ende Mai können Anträge auf Förderung nach der Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) für den neuen Fördergegenstand F 'Anlage und Sanierung von Gehölzen' gestellt werden. Adressat ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
Beantragen können Sie Mittel für die:
- Anlage von Hecken, Feld- und Ufergehölzen
- Sanierung von Hecken, Steinrücken, Feld- und Ufergehölzen
- Sanierung von Kopfbäumen
- Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Baumgruppen
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Hinweise und Formulare zur Antragstellung | Richtlinie Natürliches Erbe