Inhalt

Wildtiere & Fundtiere in Wald und Flur

Bei Spaziergängen oder ähnlichen Ausflügen kommt es immer mal wieder vor, dass man auf wilde, anscheinend hilflose Tiere trifft. Häufig fühlt sich der eine oder andere umsichtige Naturfreund dann geneigt, das Tier aufzunehmen und beim nächsten Tierheim abzugeben.

 

Bitte tun Sie das nicht! Erfahrungsgemäß handelt es sich nur in den seltensten Fällen um wirklich hilflose Gesellen! Oft sind es Jungtiere, die durch wachsame Eltern weiter gefüttert würden, wenn man sie am Fundort beließe. So auch der junge, eben ausgeflogene Turmfalke auf unserem Foto. Solche Vögel betteln häufig laut und machen damit auf sich aufmerksam. Das wird leicht als Hilflosigkeit missdeutet.

Fast immer sitzt jedoch ein Altvogel gut versteckt in der Nähe. Bei Säugetieren kann es sich ähnlich verhalten. Die Jungtiere stehen unter Schutz und dürfen der Natur nicht einfach entnommen werden! Darüber hinaus unterliegen alle Greifvögel und Falken als Wild zusätzlich dem Schutz des Jagdrechts.

Mehr erfahren

Wildvogel gefunden? Entscheidungshilfe des NABU >>

Ausnahme: Wild!

Eine Ausnahme bildet Wild. Hier darf jedoch ausschließlich der jeweilige Jagdbezirksinhaber beziehungsweise der Jagdausübungsberechtigte zugreifen.
Wenn Wild also verletzt oder hilflos aufgefunden wird, muss dieser informiert werden.

Auskunft dazu erhalten Sie:
  • in der Unteren Jagdbehörde (Kontakt rechts)
  • in der Rettungsleitstelle Zwickau (Tel. 0375 192 22)

Achtung!
Werden genannte Wildtiere dennoch von Unberechtigten mitgenommen, besteht die Gefahr, dass man sich der Wilderei schuldig macht!

Vorsicht: Arten unter Naturschutz!

Nahezu alle heimischen Wirbeltierarten stehen unter Naturschutz. Unterschieden werden 'besonders geschützte' und 'streng geschützte' Arten.

Wie ist im Einzelfall zu verfahren?

  • Bei streng geschützten Arten muss in jedem Fall die Naturschutzbehörde informiert werden. Diese entscheidet dann, wie mit dem Tier weiter zu verfahren ist.
  • Besonders geschützte Arten können auch ohne Information aufgenommen und zum Zwecke der Wiederauswilderung bis zu deren Freilassung gepflegt werden. Die Freilassung muss sofort erfolgen, wenn sich das Tier wieder selbstständig erhalten kann.

Hilfe finden Sie...

  • ... zum Naturschutzrecht
        bei der Unteren Naturschutzbehörde (Kontakt unten)

Kontakt

Ihr Anspechpartner für den Raum:

Altkreis Auerbach | Altkreis Reichenbach

Altkreis Klingenthal

Frau Katja Scheuer-Frommelt

Geschäftsbereich II |Amt für Umwelt |Sachgebiet Naturschutz
Sachbearbeiterin Schutzgebiete Arten- u.Biotop-schutz/Eingriffe

Bahnhofstr. 42– 48
08523 Plauen

Altkreis Oelsnitz

Altkreis Plauen

Stadt Plauen

Herr Thomas Hallfarth

Geschäftsbereich II | Amt für Umwelt | Sachgebiet Naturschutz
Sachbearbeiter Schutzgebiete u. Handelsrelevanter Artenschutz

Bahnhofstr. 42 – 48
08523 Plauen