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Handel, Zucht & Haltung besonders geschützter Arten

Früher wie heute umgeben sich zahlreiche Menschen gern mit Pflanzen und Tieren verschiedenster Art und Herkunft. Und das in vielfältigsten Varianten bis hin zum ausgefallenen Exoten. Anders als bei herkömmlichen Heimpflanzen und Haustieren (zum Beispiel Katzen, Hunde, Schafe) gelten im Falle wild lebender beziehungsweise geschützter Arten Regeln aus dem Naturschutzrecht.

Für Pflanzen und Tiere der besonders geschützten Arten existieren spezielle Bestimmungen, die deren Handel, Haltung und Zucht einschränken. Ein Großteil davon muss darüber hinaus auch gekennzeichnet werden. So muss jeder, der solche Arten hält oder auch nur vorübergehend in seinem Besitz hat, gegenüber der Behörde die Rechtmäßigkeit nachweisen können. Dies kann entweder durch bestimmte Bescheinigungen oder durch Herkunftsnachweise erfolgen - stets in Verbindung mit den vorgeschriebenen Kennzeichnungen, sofern eine solche Verpflichtung für die jeweilige Art existiert.

Bitte beachten Sie dazu unbedingt unsere Merkblätter und Formulare!

Wo kann ich den Schutzstatus einer bestimmten Art erfahren?

Erfahren können Sie den Schutzstatus bei uns in der Naturschutzbehörde oder jederzeit online in der Artenschutzdatenbank des Bundesamtes für Naturschutz.

 

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Aus welchen Rechtsgrundlagen ergibt sich der Schutzstatus einer Art?

Der Schutzstatus einer Art kann sich aus einer oder aus mehreren der folgenden Vorschriften ergeben:

  • aus der EU-Verordnung 338/97 (Anhänge A und B)
  • aus EU-Richtlinien (Vogelschutzrichtlinie, FFH-Richtlinie)
  • und/oder aus Bundesvorschriften (Bundesartenschutzverordnung) 

Zu den Rechtsgrundlagen

Achtung!

Das Nichteinhalten der genannten Bestimmungen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden! Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig! Wir informieren Sie gern!