Ökokonto - Maßnahmen
Auf dem elektronisch geführten Ökokonto registrieren und bewerten wir als Untere Naturschutzbehörde Maßnahmen, die freiwillig und gezielt zur Verbesserung von Natur und Landschaft vorgenommen wurden (zum Beispiel ein neu angelegter Teich).
Das kann durch den jeweiligen Eigentümer oder Nutzer (beispielsweise land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, Verbände, Kommunen, Privatpersonen) geschehen. Auch vorsorglich durch Bauherren oder Investoren selbst.
Der ökologische Wert der Maßnahme wird über ein Punktesystem festgelegt und dem Ökokonto gutgeschrieben. Als zum Ausgleich verpflichteter Bauherr oder Investor können Sie dann bei uns über das Ökokonto geeignete bereits vorgenommene Maßnahmen suchen, die durch Anerkennen und Anrechnen der jeweils zugeordneten Punkte als Kompensationsmaßnahme für Ihren Eingriff in Frage kämen.
Was darf auf's Ökokonto?
Flächen und Maßnahmen sind für das Ökokonto geeignet, wenn auf ihnen und durch sie die auf Wasser, Boden, Klima, Arten oder Biotope bezogene Funktion des Naturhaushaltes oder die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes erheblich oder nachhaltig aufgewertet werden kann.
Registriert werden:
- Maßnahmebezeichnung zur Verbesserung des Zustandes von Natur und Landschaft
- Fläche
- Ort
- Bewertete Punktzahl
Rechtsgrundlagen
- Sächsische Ökokonto-Verordnung
- Ökokonto und Kompensationsflächenkataster | Sächsisches Naturschutzgesetz
- Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen
Kontakt
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