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Fördergeld für Hecken und Gehölze

Bereits seit Ende Mai können Anträge auf Förderung nach der Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) für den neuen Fördergegenstand F 'Anlage und Sanierung von Gehölzen' gestellt werden. Adressat ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Beantragen können Sie Mittel für die:

  •  Anlage von Hecken, Feld- und Ufergehölzen
  • Sanierung von Hecken, Steinrücken, Feld- und Ufergehölzen
  • Sanierung von Kopfbäumen
  • Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Baumgruppen


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Hinweise und Formulare zur Antragstellung | Richtlinie Natürliches Erbe