Es wurden 8 Mitteilungen gefunden
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Ganzjährig gestattet sind
Ganzjährig gestattet sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Achtung! Hierbei ... Mehr
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Untersagt ist...
Untersagt ist es, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September eines ... Mehr
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Das Verbot gilt nicht für...
Das Verbot gilt nicht für: Bäume im Wald, auf Kurzumtriebsplantagen, in Kleingartenanlagen oder auf gärtnerisch genutzten Grundflächen behördlich angeordnete Maßnahmen Maßnahmen, ... Mehr
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Beweislast trägt Eigentümer
Die Beweislast, dass die oben genannten Ausnahmen auch tatsächlich vorlagen, trägt der Eigentümer. Das kann zum Beispiel durch Gutachten von ... Mehr
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Verantwortung trägt Veranlasser
Die Verantwortung fürs Einhalten des Artenschutzes trägt der Veranlasser Ist die durchzuführende Fäll- oder Gehölzschnittmaßnahme gesetzlich zulässig oder stellt eine ... Mehr
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Bäume mit Baumhöhlen
Bäume mit einer großen oder zwei und mehreren kleinen Baumhöhlen gelten als geschütztes Biotop und unterliegen einem besonderen Schutz. Baumfällungen ... Mehr
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Bäume in Schutzgebieten
Auch Bäume, die Bestandteil von Schutzgebieten (wie beispielsweise Naturdenkmale), geschützten Landschaftsbestandteilen oder besonders geschützten Biotopen (zum Beispiel Streuobstwiesen) sind, dürfen ... Mehr
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Baumfällungen durch die öffentliche Hand
Bei Baumfällungen durch die öffentliche Hand muss sorgfältig geprüft werden, ob die Kommune ihrer Verantwortung hinsichtlich der Ziele des Naturschutzes und ... Mehr