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Bekanntmachung des Landratsamtes Vogtlandkreis über die öffentliche Auslegung 

des Entwurfes der Verordnung des Vogtlandkreises zur Rechtsanpassung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Oberes Vogtland“ und Neufestsetzung der Schutzgebietsgrenzen


Das Landratsamt Vogtlandkreis gibt hiermit öffentlich bekannt, dass das seit Beschluss des Rates des Bezirkes Karl-Marx-Stadt Nr. 165/68 vom 12.07.1968 bestehende LSG „Oberes Vogtland“ an das geltende Naturschutzrecht rechtsangepasst und unter Beachtung der Aspekte der besonderen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit anteilig neu abgegrenzt werden soll. Dazu soll eine Rechtsverordnung erlassen werden.

Das Gebiet des LSG beinhaltet die Fläche des südlichen Vogtlandkreises, in etwa ab einer Linie südlich der Ortslagen der Ortschaften von Gettengrün, Freiberg und Leubetha der Stadt Adorf/Vogtl., südlich der Ortslagen der Ortschaften von Hermsgrün und Wohlbach der Gemeinde Mühlental, südlich der Ortslagen der Ortschaften Gunzen und Zwotental der Stadt Schöneck und südlich der Ortslage der Ortschaft Zwota der Stadt Klingenthal. Es besitzt entsprechend des Abgrenzungsentwurfes eine Gesamtgröße von ca. 15.470 ha. Das LSG umfasst vorwiegend unbebaute Flächenbereiche in den Stadtgebieten der Städte Adorf/Vogtland, Bad Elster, Markneukirchen, Klingenthal und Schöneck sowie in den Gemeindegebieten der Gemeinden Bad Brambach und Mühlental.

Nicht Bestandteile des Landschaftsschutzgebietes sind:

  1. die im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Elster vom 23. April 1997 gemäß § 1 Abs.1 BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist, dargestellten Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen, gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen sowie alle Gebiete innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile (§§ 30 und 34 BauGB) im Stadtgebiet von Bad Elster;
  2. die im Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Adorf/Vogtl. in der Fassung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses vom 26. Februar 2024 gemäß § 1 Abs.1 BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist, dargestellten Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen, gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Ausnahme: der in der Schutzzone II des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“ liegende Teil des Bebauungsplanes „Solarenergiefeld Adorf“ und die Sonderbaufläche Photovoltaik im Bereich der ehemaligen Deponie Adorf) sowie alle Gebiete innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile (§§ 30 und 34 BauGB) im Stadtgebiet von Adorf einschließlich der Geltungsbereiche der zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne „Umweltbundesamt Laborstandort Bad Elster in Adorf/Vogtl." und “Wohngebiet An den Korbweiden“;
  3. die im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Markneukirchen in der Fassung 09/2023, gemäß § 1 Abs.1 BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist, dargestellten Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen, gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen, sofern dazu im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung des Vogtlandkreises im Zeitraum Oktober bis November 2023 keine naturschutzfachlichen Bedenken geäußert wurden, sowie alle Gebiete innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile (§§ 30 und 34 BauGB) im Stadtgebiet von Markneukirchen;
  4. die zusammenhängend bebauten und gärtnerisch genutzten Siedlungsbereiche der Gemeinde Bad Brambach einschließlich ihrer Ortschaften Schönberg, Hohendorf, Bärendorf, Oberbrambach und Raun, die Sonderbauflächen der Grenzzollanlage Schönberg, der Gewerbeansiedlung der Bad Brambacher Mineralquellen und der ehemaligen Stallungen östlich des Bahnhaltepunktes von Raun, die Freiflächen zwischen den einzelnen Siedlungsbereichen und Kureinrichtungen in der zentralen Ortslage der Gemeinde Bad Brambach sowie deren Siedlungskonglomerate an der Schönberger Straße, an der Oberreuther Straße, im Ortsteil Hammer und im Ortsteil Röthenbach sowie Siedlungskonglomerate an der Hennebacher Straße und der Rauner Straße in der Ortschaft Rohrbach, an der Bundesstraße B 92 im Raunergrund und im Ortsteil Bärenteich der Ortschaft Schönberg;
  5. die an das Schutzgebiet angrenzenden, bebauten und gärtnerisch genutzten Teile der Ortslagen von Gunzen und Zwotental im Stadtgebiet der Stadt Schöneck/Vogtl. sowie ein Siedlungskonglomerat in der Gemarkung Gunzen südlich der Eisenbahnlinie Adorf - Schöneck;
  6. die an das Schutzgebiet angrenzenden, bebauten und gärtnerisch genutzten Teile der Ortslagen von Wohlbach und Hermsgrün im Gemeindegebiet der Gemeinde Mühlental einschließlich der Stallanlagen und sonstigen baulichen Anlagen eines Geflügelzuchtbetriebes;
  7. der zusammenhängend bebaute und gärtnerisch genutzte Siedlungsbereich der zur Stadt Adorf/Vogtl. gehörigen Ortschaft Arnsgrün, Siedlungskonglomerate an der Elsterstraße, in der Nähe der Markneukirchener Straße und in den Ortsteilen Jugelsburg und Remtengrün, sowie die an das Schutzgebiet angrenzenden, bebauten und gärtnerisch genutzten Teile der Ortslagen von Leubetha, Freiberg und Gettengrün im Stadtgebiet der Stadt Adorf/Vogtl.;
  8. die zusammenhängend bebauten und gärtnerisch genutzten Siedlungsbereiche der zur Stadt Markneukirchen gehörigen Ortschaften Landwüst, Schönlind, Sträßel, Siebenbrunn, Breitenfeld, Wohlhausen mit dem Ortsteil Friebus, Wernitzgrün, Erlbach, Eubabrunn und Gopplasgrün, die Stallanlagen und sonstigen baulichen Anlagen der Landwirtschaftsbetriebe in Landwüst, Wohlhausen und Wernitzgrün, die baulichen Anlagen der ehemaligen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft „Färsenaufzucht Breitenfeld“, das Skigelände am Kegelberg, der Hotelkomplex im Landesgemeindetal, sowie Siedlungskonglomerate im „Kessel“, am Sohler Weg in der Ortschaft Schönlind, am Markneukirchener Berg, im „Hofgarten“ in der Ortschaft Wernitzgrün und an der Klingenthaler Straße in der Ortschaft Erlbach;
  9. sonstige an die in den Nummern 1 bis 8 genannten Bereiche unmittelbar anschließende Flächen, deren Nutzungen mit der Hofnähe zu bäuerlichen Anwesen in Zusammenhang stehen, die sich aus den Siedlungskomplexen der einzelnen Ortslagen heraus nicht sinnvoll abgrenzen lassen oder deren räumlicher Verbleib im Landschaftsschutzgebiet trotz Entbehrlichkeit zur Ausübung des Schutzzweckes den Geltungsbereich des Schutzgebiets so zerklüften würde, dass die schutzgegenständliche Geschlossenheit nicht mehr gewährleistet wäre.

Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einer Gesamtübersichtskarte des Landratsamtes Vogtlandkreis vom Februar 2024 im Maßstab 1 : 155.000, in fünf Übersichtskarten des Landratsamtes Vogtlandkreis vom Februar 2024 im Maßstab 1 : 50.000 und in 40 Flurkarten des Landratsamtes Vogtlandkreis vom Februar 2024 im Maßstab 1 : 3.000 (Blätter 1 bis 40) grün umrandet dargestellt. In der Gesamtübersichtskarte sind die Blattschnitte der Übersichtskarten 1 bis 5 kenntlich gemacht.

Der Verordnungsentwurf mit der dazugehörigen Übersichts- und Flurstückskarte liegt bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Vogtlandkreis während der unten aufgeführten Sprechzeiten im Zeitraum vom

8. April bis 8. Mai 2024

zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Außerdem sind die ausgelegten Unterlagen auch im Downloadbereich (rechte Spalte) einsehbar.

Sprechzeiten:
Montag                          09.00 – 12.00 Uhr
                                       mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Dienstag                        09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00
Mittwoch                       keine Sprechzeiten
Donnerstag                    09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag                            09.00 – 12.00 Uhr
                                       mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung

Eine telefonische Terminvereinbarung kann unter einer der nachfolgend genannten Telefonnummern erfolgen:

Herr Schmiedel Tel.: 03741/300 2135


Auslegungsort ist das Landratsamt Vogtlandkreis, Untere Naturschutzbehörde

08523 Plauen, Bahnhofstraße 42-48, Zimmer-Nr. 322

Zum Verordnungsentwurf können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Vogtlandkreis vorgebracht werden.

Diese wird die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.